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BERICHT DER REVISIONSSTELLE
an die Generalversammlung der BERNEXPO HOLDING AG
Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung
Als Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der BERNEXPO HOLDING AG bestehend aus
Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang (Seiten 6 bis 13) für das am 31. Dezember
2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den gesetz-
lichen Vorschriften und den im Anhang wiedergegebenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrund
sätzen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und
Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrech-
nung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Dar-
über hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungs-
legungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Revisionsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung
abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den
Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei
von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungs-
nachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die
Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst
eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von
Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das in-
terne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die
den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil
über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität
der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrech-
nung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende
und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung entspricht die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlos-
sene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den im Anhang wiedergegebenen Konsoli-
dierungs- und Bewertungsgrundsätzen.
Sonstiger Sachverhalt
Die Konzernrechnung der BERNEXPO HOLDING AG für das am 31. Dezember 2013 endende Ge-
schäftsjahr wurde von einer anderen Revisionsstelle geprüft, die am 30. April 2014 ein uneinge-
schränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsauf
sichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängig
keit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestä-
tigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsys-
tem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG
Johann Sommer
Michel Mange
Revisionsexperte, Leitender Revisor
Revisionsexperte
Bern, 30. April 2015